Richtungsweisende Entscheidungen der Delegierten auf der Mitgliederversammlung

(12. Debzember2019) - Die Delegierten der Mitglieds-Innungen im VDZI haben sich am 20. und 21. November zu ihrer Herbstmitgliederversammlung in Berlin getroffen. Es standen richtungsweisende Entscheidungen an.

Zunächst zog der Vorstand nach 1,5-jähriger Amtszeit Halbzeitbilanz und berichtete von den umfangreichen politischen Aktionen zur Verhinderung einer Ausweitung von Praxislaboren in gewerblichen MVZ durch Gespräche sowohl mit der Politik, als auch mit den Organisationen der Zahnärzteschaft. Die vom VDZI beim ZDH und den regionalen Handwerkskammern angeschobene Initiative, durch Abfrage bei den IHKen sicherzustellen, dass Z-MVZ mit eigenem Praxislabor ihrer Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle nachkommen, ist durchaus erfolgreich angelaufen (zumindest in den Ballungsgebieten, denn nur dort gibt es nennenswert Z-MVZ). Am zweiten Tag der Veranstaltung hatten die Delegierten gleich Gelegenheit, ihre berufspolitischen Anliegen an geeigneter Stelle vorzutragen. Gast der Delegiertenversammlung war das Mitglied des Deutschen Bundestages und ordentliches Mitglied im Gesundheitsausschuss Dr. Roy Kühne. Die Delegierten nutzten die Gelegenheit, ihm die Widrigkeiten der besonderen Stellung des Zahntechnikerhandwerks zu verdeutlichen. Dr. Kühne sicherte den Zahntechnikern erstaunlich konkrete und weitreichende Unterstützung ihres Bemühens um mediale und berufspolitische Wahrnehmung zu. Er machte den Teilnehmern jedoch auch klar, dass überall dort, wo die politischen und gesamtgesellschaftlichen Interessen denen des zahntechnischen Unternehmers widersprechen, die Erfolgschancen gering sind und darüber hinaus jedermann, der im politischen Raum seine Interessen - in der Regel gegen die anderen - durchzusetzen versucht, mit Reaktionen dieser rechnen und diese dann auch aushalten muss.

Gast der Versammlung Dr. Roy Kühne (Bildmitte), Links: Dominik Kruchen und Julia Schlee. Rechts im Bild: Rainer Struck und Heinrich Wenzel.

Der Präsident, Dominik Kruchen, beschrieb anschaulich die andauernden Bemühungen des Bundesverbandes zur Eindämmung der bürokratischen Anforderungen aus dem neuen europäischen Medizinprodukterecht MDR. Neben den berufspolitischen Bemühungen, die ausstehenden bundesdeutschen Umsetzungsrichtlinien in einer für das Zahntechnikerhandwerk handhabbaren Weise zu beeinflussen, werden der VDZI und die Innungen auf Länderebene hier auch ganz praktische Umsetzungshilfen geben in Form des überarbeiteten QS-Dental. Der Vorstand kündigte an, dass es das MDR-konforme QS-Dental zukünftig sowohl weiterhin als Ordner als auch als digitale Lösung geben wird. Zu den zu erwartenden Kosten machte er leider noch keine Aussagen.

Ein weiteres Thema war der erhebliche Aufwand der Vergütungskommissionen des VDZI in Zusammenhang mit der Einleitung des Schiedsverfahrens sowie sowohl den vorausgegangenen, als auch den sich anschließenden Einigungsgesprächen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Hier haben die unverhohlenen Drohungen des Bundesgesundheitsministers Spahn, regulierend in die Selbstverwaltung einzugreifen, möglicherweise die Vergleichsbereitschaft des GKV-SV durchaus befördert. Über den Ausgang dieser Gespräche berichten wir in diesem Magazin an anderer Stelle. In Hinblick auf die in der Zahntechnikerschaft zeitweise entstandene Verunsicherung nach Veröffentlichung der Umfrage des VDZI zur Vollkeramik betonte Präsident Kruchen ausdrücklich, dass die Vollkeramik kein Gegenstand der Gespräche mit dem GKV-SV war.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung war der Beschluss über die Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Überarbeitung der Ausbildungsordnung des Zahntechnikerhandwerks, der die zumindest vorläufige Zustimmung der Delegiertenversammlung zu der Forderung des Sozialpartners, der Gewerkschaft, zur zukünftigen Durchführung einer gestreckten Gesellenprüfung im Zahntechnikerhandwerk voraussetze. Der Wunsch nach Erneuerung und Modernisierung der Ausbildungsordnung, die auch digitale Fertigungskompetenzen berücksichtigt, kam in der Versammlung einhellig zum Ausdruck. Die Entscheidung über die Zustimmung zu einer gestreckten Gesellenprüfung fiel schließlich unter der Maßgabe, dass von dieser Prüfungsform noch abgerückt werden kann, wenn sich im Verlauf der Erarbeitung der konkreten Inhalte der neuen Ausbildungsordnung herausstellt, dass die Ausbildung im Zahntechnikerhandwerk für diese Prüfungsform ungeeignet ist.

Die strategische Entwicklung des Vergütungsniveaus für zahntechnische Leistungen, die Begleitung der Umsetzung europäischer Verordnungen zum Medizinprodukterecht und nicht zuletzt die eigenverantwortliche Weiterentwicklung und Modernisierung des eigenen Berufsbildes und der eigenen Ausbildungsordnung– alles wichtige Themen mit großer Bedeutsamkeit für die Zukunft des gesamten Zahntechnikerhandwerks. Man sieht: Verbandsarbeit ist entscheidend, oft ausschlaggebend für den Erhalt und die Stärkung eines Berufes!

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