Einigung zum Bundesmittelpreis erzielt

(12. Dezember2019) - In der letzten Ausgabe unseres Magazins hatten wir berichtet, dass die Verhandlungen des VDZI mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) zum Bundesmittelpreis gescheitert waren und der VDZI aufgrund des inakzeptabel geringen Angebots der Krankenkassen das Schiedsamtsverfahren eingeleitet hat.

Nunmehr konnte der VDZI mit dem GKV-SV zur Vermeidung des Schiedsamtsverfahrens eine Einigung erzielen:

1. Die für das Jahr 2019 geltenden bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Leistungen beim Zahnersatz gemäß § 57 Absatz 2 Satz 1 SGB V werden für das Jahr 2020 um 3% erhöht. Die Erhöhung gilt ab dem 01.01.2020.

2. Die Vertragspartner vereinbaren, ab Februar 2020 Gespräche über mögliche Veränderungen bei der Ermittlung der jährlichen Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise der zahntechnischen Leistungen aufzunehmen.

3. Die Vertragspartner vereinbaren, die vertragliche Vereinbarung nach § 88 Absatz 1 SGB V bei den Erläuterungen zur Abrechnung der BEL-L-Nr. 384 0 zum 01.01.2020 so zu ändern, dass die Berechnung der Leistung bei Regelversorgungen nur im Rahmen der bestehenden Verblendgrenzen möglich ist.

Mit dieser erfreulichen Einigung ist nun der Weg frei für Verhandlungen auf Länderebene. In allen Bundesländern der Kooperationsinnungen MDZI und ZTI Nord sind Verhandlungsgespräche noch in 2019 geplant. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Vergütungsabschlüsse auf Länderebene, selbst wenn sie noch ganz kurzfristig zustande kommen, nicht mehr zum 01.01.2020 umgesetzt werden können, weil die Abschlüsse der Verhandlungskommissionen regelmäßig noch von den jeweiligen Vorstandsgremien bestätigt und die gerechneten Preislisten mit den Kassen abgestimmt werden müssen.

Die Geschäftsstellen Ihrer Innungen werden Sie in jedem Fall unverzüglich vom Fortgang der Verhandlungen informieren und Ihnen so schnell es geht die Preislisten zukommen lassen, sobald eine Einigung erzielt und die Preislisten von allen Vertragspartnern bestätigt sind.

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